Arten der Transportversicherung
Gesetzliche Entschädigungsgrenzen
| Regelwerk | Obergrenze | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Nationaler Transport (< 3t) | 33 €/kg (max. 1.000 €/Paket) | Allgemeiner Mustervertrag (Dekret 2017-461) |
| Nationaler Transport (≥ 3t) | 20 €/kg (max. 3.200 €/t) | Allgemeiner Mustervertrag (Dekret 2017-461) |
| Internationaler Transport (CMR) | 8,33 SZR/kg | Genfer Übereinkommen 1956 |
| Lieferverzögerung | Transportpreis | Begrenzt auf die Transportkosten |
Schadensmanagement
Häufig gestellte Fragen
Die Berufshaftpflichtversicherung ist für den Frachtführer Pflicht. Die Ad-Valorem-Versicherung (Deckung der Ware zum tatsächlichen Wert) ist freiwillig, wird aber für wertvolle Güter dringend empfohlen.
Sie deckt die Haftung des Frachtführers bei Verlust, Beschädigung oder Verzögerung ab. Die Entschädigung ist begrenzt (33 €/kg für < 3t bzw. 20 €/kg für ≥ 3t national, 8,33 SZR/kg CMR), was für wertvolle Güter oft unzureichend ist.
Sobald der Wert Ihrer Waren die gesetzlichen Entschädigungsgrenzen übersteigt. Für Waren mit einem Wert von mehr als 33 €/kg (< 3t) bzw. 20 €/kg (≥ 3t) im nationalen Transport ist die Ad-Valorem-Versicherung unverzichtbar.
Vermerken Sie bei Lieferung präzise Vorbehalte, bestätigen Sie per Einschreiben innerhalb von 3 Tagen (national) oder 7 Tagen (CMR), stellen Sie eine Akte mit Beweismitteln zusammen und melden Sie dem Versicherer innerhalb von 5 Werktagen.
Ja, Affretium überprüft automatisch, dass jeder Transportunternehmer über eine gültige Berufshaftpflichtversicherung verfügt. Sie werden vor Ablauf benachrichtigt, um jedes Risiko zu vermeiden.