Was ist die Sorgfaltspflicht?
Die Sorgfaltspflicht verpflichtet jeden Auftraggeber zu überprüfen, dass seine Subunternehmer und Lieferanten ihren sozialen und steuerlichen Pflichten nachkommen. Im Bereich des Straßentransports wird diese Pflicht durch das Gesetz Nr. 91-1383 vom 31. Dezember 1991 und das Sapin-II-Gesetz verstärkt.
Anwendbar ab einem Vertragswert von 5.000 € netto pro Jahr
Obligatorisch zu prüfende Dokumente
Sanktionen bei Nichteinhaltung
Häufigkeit der Überprüfungen
Vor Vertragsabschluss
Erstprüfung aller Pflichtdokumente
Alle 6 Monate
Erneuerung der URSSAF-Sorgfaltsbescheinigung
Alle 3 Monate
Aktualisierung des Kbis und Überprüfung der Versicherung
Laufend
Überwachung von Warnmeldungen und Änderungen der Situation
Häufig gestellte Fragen
Jeder Auftraggeber, der einen Transportdienstleistungsvertrag mit einem Betrag von 5.000 € netto oder mehr pro Jahr abschließt, unterliegt der Sorgfaltspflicht gemäß Artikel L.8222-1 des französischen Arbeitsgesetzbuches.
Sie müssen die URSSAF-Sorgfaltsbescheinigung, den Kbis-Auszug (nicht älter als 3 Monate), eine gültige Transportlizenz, den Berufshaftpflichtversicherungsnachweis und gegebenenfalls die Liste der ausländischen Arbeitnehmer prüfen.
Die URSSAF-Bescheinigung muss alle 6 Monate erneuert werden. Der Kbis muss weniger als 3 Monate alt sein. Die Versicherung muss bei jeder Erneuerung überprüft werden. Eine halbjährliche Gesamtüberprüfung wird empfohlen.
Die Sanktionen umfassen die finanzielle Solidarhaftung für nicht gezahlte Beiträge, strafrechtliche Sanktionen von bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe und 45.000 € Geldstrafe und den Ausschluss von öffentlichen Aufträgen.
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