Sorgfaltspflicht im Straßentransport

Vollständiger Leitfaden für Auftraggeber

Verstehen Sie Ihre gesetzlichen Pflichten, die zu prüfenden Dokumente und die drohenden Sanktionen. Schützen Sie Ihr Unternehmen mit automatisierten Prüfungen.

Was ist die Sorgfaltspflicht?

Die Sorgfaltspflicht verpflichtet jeden Auftraggeber zu überprüfen, dass seine Subunternehmer und Lieferanten ihren sozialen und steuerlichen Pflichten nachkommen. Im Bereich des Straßentransports wird diese Pflicht durch das Gesetz Nr. 91-1383 vom 31. Dezember 1991 und das Sapin-II-Gesetz verstärkt.

Anwendbar ab einem Vertragswert von 5.000 € netto pro Jahr

Obligatorisch zu prüfende Dokumente

URSSAF-Sorgfaltsbescheinigung
Belegt, dass der Transportunternehmer seine Sozialversicherungsbeiträge gezahlt hat. Alle 6 Monate zu erneuern.
Handelsregisterauszug (Kbis), nicht älter als 3 Monate
Bestätigt die rechtliche Existenz des Unternehmens und seine Eintragung im Handelsregister.
Transportlizenz
Nationale oder Gemeinschaftslizenz, die für jeden Gütertransportunternehmer im Straßenverkehr obligatorisch ist.
Berufshaftpflichtversicherungsnachweis
Garantiert die Deckung von Schäden an den transportierten Gütern.
Liste der ausländischen Arbeitnehmer
Falls zutreffend, die namentliche Liste der ausländischen Arbeitnehmer, die eine Arbeitserlaubnis benötigen.

Sanktionen bei Nichteinhaltung

Finanzielle Solidarhaftung
Der Auftraggeber haftet gesamtschuldnerisch für die nicht gezahlten Sozialversicherungsbeiträge des Subunternehmers.
Verwaltungsbußgelder
Gesamtschuldnerische Haftung für unbezahlte Beiträge und URSSAF-Nachforderung bei nachgewiesener Schwarzarbeit beim Subunternehmer.
Strafrechtliche Sanktionen
Bei Kenntnis der Schwarzarbeit: bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe und 45.000 € Geldstrafe.
Ausschluss von öffentlichen Aufträgen
Verbot der Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen für einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren.

Häufigkeit der Überprüfungen

Vor Vertragsabschluss

Erstprüfung aller Pflichtdokumente

Alle 6 Monate

Erneuerung der URSSAF-Sorgfaltsbescheinigung

Alle 3 Monate

Aktualisierung des Kbis und Überprüfung der Versicherung

Laufend

Überwachung von Warnmeldungen und Änderungen der Situation

Häufig gestellte Fragen

Wer unterliegt der Sorgfaltspflicht im Transport?

Jeder Auftraggeber, der einen Transportdienstleistungsvertrag mit einem Betrag von 5.000 € netto oder mehr pro Jahr abschließt, unterliegt der Sorgfaltspflicht gemäß Artikel L.8222-1 des französischen Arbeitsgesetzbuches.

Welche Dokumente muss ich bei meinem Transportunternehmer prüfen?

Sie müssen die URSSAF-Sorgfaltsbescheinigung, den Kbis-Auszug (nicht älter als 3 Monate), eine gültige Transportlizenz, den Berufshaftpflichtversicherungsnachweis und gegebenenfalls die Liste der ausländischen Arbeitnehmer prüfen.

Wie oft müssen die Überprüfungen erneuert werden?

Die URSSAF-Bescheinigung muss alle 6 Monate erneuert werden. Der Kbis muss weniger als 3 Monate alt sein. Die Versicherung muss bei jeder Erneuerung überprüft werden. Eine halbjährliche Gesamtüberprüfung wird empfohlen.

Welche Sanktionen drohen bei Verstößen?

Die Sanktionen umfassen die finanzielle Solidarhaftung für nicht gezahlte Beiträge, strafrechtliche Sanktionen von bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe und 45.000 € Geldstrafe und den Ausschluss von öffentlichen Aufträgen.

Wie können die Sorgfaltsprüfungen automatisiert werden?

Affretium überprüft automatisch alle Pflichtdokumente Ihrer Transportunternehmer: URSSAF-Bescheinigungen, Lizenzen, Versicherungen. Sie erhalten Benachrichtigungen vor Ablauf und ein Compliance-Dashboard in Echtzeit.

Automatisieren Sie Ihre Sorgfaltsprüfungen

Affretium überprüft automatisch die Konformität aller Ihrer Transportunternehmer. Erhalten Sie Benachrichtigungen vor Ablauf und bewahren Sie eine vollständige Dokumentationshistorie.