Wartezeit beim Be- und Entladen

Rechte, Pflichten und Abrechnung

Verstehen Sie den rechtlichen Rahmen für Standzeiten, die geltenden Tarife und die Rechte jeder Partei für eine transparente Verwaltung der Wartezeiten.

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Der rechtliche Rahmen der Wartezeiten

Die Wartezeit bei Beladung und Entladung wird durch die Artikel L.3222-7 ff. des Transportgesetzbuches geregelt. Über die vertraglich vereinbarte Freizeit hinaus (in der Regel 1 Stunde) kann der Transportunternehmer Standgebühren berechnen.

Ab 1 Stunde Wartezeit kann der Transportunternehmer Standgebühren berechnen

Tarif der Standgebühren

Die Standgebühren werden pro Stundentakt berechnet. Die folgenden Tarife sind Richtwerte und basieren auf gängiger Marktpraxis:

ZeitstufeTarifBeschreibung
0 bis 1 StundeKostenlosFreizeitanteil im Transportpreis enthalten
1 bis 2 Stunden25 bis 40 €/StundeErste abrechnungsfähige Zeitstufe
2 bis 4 Stunden35 bis 55 €/StundeErhöhter Tarif ab 2 Stunden
Über 4 Stunden45 bis 70 €/StundeVerstärkter Tarif bei verlängerter Standzeit

Rechte und Pflichten

Rechte des Transportunternehmers
  • Standgebühren über die Freizeit hinaus abrechnen
  • Ein Feststellungsprotokoll bei Ankunft und Abfahrt verlangen
  • Eine Beladung bei übermäßiger Wartezeit ablehnen
  • Die im Transportvertrag vorgesehenen Strafgebühren anwenden
  • Wartezeiten von seinen RSE-Pflichten abziehen
Pflichten des Verladers
  • Vereinbarte Terminzeiten einhalten
  • Abläufe zur Begrenzung der Wartezeiten organisieren
  • Ein Zeiterfassungsprotokoll bereitstellen
  • Standgebühren innerhalb der vertraglichen Fristen bezahlen
  • Be-/Entlademittel bereitstellen

Best Practices zur Reduzierung von Wartezeiten

Terminvereinbarung
Planen Sie Be-/Entladezeitfenster mit genauen Uhrzeiten, um die Abläufe zu optimieren.
Echtzeitverfolgung
Nutzen Sie GPS-Tracking, um Ankünfte vorherzusehen und die Rampen im Voraus vorzubereiten.
Automatisierte Abrechnung
Erfassen Sie Ankunfts- und Abfahrtszeiten automatisch für eine transparente Abrechnung.
Proaktive Kommunikation
Informieren Sie die Parteien bei Verzögerungen, um eine Neuplanung der Zeitfenster zu ermöglichen.

Häufig gestellte Fragen

Ab wann ist die Wartezeit abrechnungsfähig?

Die Wartezeit wird nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Freizeit abrechnungsfähig, die in der Regel auf 1 Stunde festgelegt ist. Diese Frist beginnt ab dem Zeitpunkt, an dem sich der Transportunternehmer zur vereinbarten Zeit am Be- oder Entladeort gemeldet hat.

Wie weist man die Wartezeit nach?

Der Transportunternehmer muss ein vom Verlader unterzeichnetes Feststellungsprotokoll mit der Ankunftszeit, der Beginn- und Endzeit der Be-/Entladung und der Abfahrtszeit erhalten. Der Fahrtenschreiber kann als zusätzlicher Nachweis dienen.

Kann der Verlader die Zahlung der Wartezeiten verweigern?

Nein, wenn die Wartezeit ordnungsgemäß festgestellt wurde und die vertragliche Freizeit überschreitet, ist der Verlader zur Zahlung der Standgebühren verpflichtet. Im Streitfall ist das zuständige Gericht das Handelsgericht.

Zählen Wartezeiten zur Arbeitszeit des Fahrers?

Ja, Wartezeiten bei Be- und Entladung gelten als Bereitschaftszeit und fließen in die Berechnung der Arbeitszeit des Fahrers gemäß den europäischen Sozialvorschriften ein.

Wie kann die Erfassung der Wartezeiten automatisiert werden?

Affretium erfasst automatisch die Ankunftszeiten per GPS, berechnet die Standzeiten und erstellt die entsprechenden Rechnungen. Die gesamte Kette ist für vollständige Transparenz automatisiert.