Europäisches Mobilitätspaket
Das Mobilitätspaket, das seit 2020 schrittweise in Kraft getreten ist, erreicht 2025-2026 seine volle Anwendung. Es reformiert grundlegend die Regeln des Straßentransports in Europa.
Umweltzonen (ZFE)
Die Umweltzonen werden in Ballungsräumen mit mehr als 150.000 Einwohnern eingerichtet, mit rund 25 aktiven Zonen im Jahr 2026. Die Zeitpläne und Restriktionsstufen variieren je nach Metropolregion.
- Verbot von Fahrzeugen mit Crit'Air 5 und ohne Klassifizierung in aktiven Umweltzonen
- Crit'Air 4-Einschränkungen in großen Metropolen (Paris, Lyon, Marseille) mit variablen Toleranzphasen
- Crit'Air-Plakettenpflicht für alle Lkw in Umweltzonen
- Umstellungsförderungen für ältere Fahrzeuge
Euro-7-Norm
Die Euro-7-Norm (EU-Verordnung 2024/1257) gilt ab dem 29. Mai 2028 für neue Typen von Lkw und ab dem 29. Mai 2029 für alle neuen Lkw. Sie senkt die Grenzwerte für NOx und Partikel erheblich und führt erstmals Grenzwerte für Brems- und Reifenabriebemissionen ein.
Inkrafttreten: 29. Mai 2028 für neue Typen, 29. Mai 2029 für alle neuen Lkw
Häufig gestellte Fragen
Die wichtigsten Entwicklungen sind die volle Anwendung des Mobilitätspakets (Kabotage, Entsendung, Rückkehr des Fahrers), die Ausweitung der Umweltzonen mit rund 25 aktiven Zonen, die Pflicht zum intelligenten Fahrtenschreiber V2 für alle Fahrzeuge im internationalen Transport und die Ausweitung auf Fahrzeuge über 2,5t ab Juli 2026.
Das hängt von seiner Crit'Air-Plakette ab. Im Jahr 2026 sind Fahrzeuge mit Crit'Air 5 in allen Umweltzonen verboten. Einschränkungen für Crit'Air 4 gelten in den großen Metropolen. Überprüfen Sie die Plakette Ihres Fahrzeugs.
Ja, alle neuen Fahrzeuge über 3,5t müssen seit dem 21. August 2023 mit einem intelligenten Fahrtenschreiber V2 ausgestattet sein. Bestehende Fahrzeuge im internationalen Transport mussten vor dem 18. August 2025 aktualisiert werden. Ab dem 1. Juli 2026 werden auch Fahrzeuge über 2,5t im internationalen Transport betroffen sein.
Es gibt Förderungen für den Erwerb sauberer Fahrzeuge, Prämien für Elektro- und Erdgasfahrzeuge sowie Zuschüsse für Umrüstungen. Informieren Sie sich über die Programme der ADEME und die regionalen Förderungen.
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